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Genossenschaftsprinzip

Vorstand und Generalversammlung

Unsere Genossenschaft hat zwei Organe, nämlich den Vorstand und die Generalversammlung.

Die Mitglieder sind Träger der Genossenschaft und jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. In der Versammlung wird unter anderem über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung beschlossen.

Die Generalversammlung wählt den Vorstand und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und führt die Geschäfte des Unternehmens. Die Vorstände sind Peter Schmitt und Markus Werner.

Unsere Satzung können sie hier einsehen.